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   VG München, 28.04.2015 - M 7 S 15.1679   

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VG München, 28.04.2015 - M 7 S 15.1679 (https://dejure.org/2015,16668)
VG München, Entscheidung vom 28.04.2015 - M 7 S 15.1679 (https://dejure.org/2015,16668)
VG München, Entscheidung vom 28. April 2015 - M 7 S 15.1679 (https://dejure.org/2015,16668)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rewis.io

    Versammlung, Verlegung, Symbolkraft, NS-Dokumentationszentrum, Protest, Teilnehmerzahl, Gefahrenprognose

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 26.02.2014 - 6 C 1.13

    Wiederholungsgefahr; Holocaust-Gedenktag; Versammlungsverbot; Auflage; Begriff

    Auszug aus VG München, 28.04.2015 - M 7 S 15.1679
    Vielmehr ist die Feststellung erforderlich, dass von der konkreten Art und Weise der Versammlung Provokationen ausgehen, die das sittliche Empfinden der Bürger erheblich beeinträchtigen (BVerwG, U.v. 26.2.2014 - 6 C 1/13 - juris Rn. 16 im Anschluss an BVerfG, B.v. 27.1.2012 - 1 BvQ 4/12 - juris Rn. 7).

    Diese Feststellung setzt voraus, dass die Versammlung eine den Umständen nach eindeutige Stoßrichtung gegen das Gedenken erkennen lässt, etwa diesem nicht den ihm aus Sicht der Mitbürger gebührenden Stellenwert belässt, insbesondere dessen Sinn oder moralisch-ethischen Wert negiert, oder in anderer Weise dem Anspruch der Bürger entgegenwirkt, sich ungestört dem Gedenken zuwenden zu können, ohne hierbei erheblichen Provokationen ausgesetzt zu sein (BVerwG, U.v. 26.2.2014 - 6 C 1/13 - juris Rn.17).

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

    Auszug aus VG München, 28.04.2015 - M 7 S 15.1679
    Unter öffentlicher Sicherheit versteht man den Schutz zentraler Rechtsgüter wie Leben, Gesundheit, Freiheit, Ehre, Eigentum und Vermögen des Einzelnen sowie die Unversehrtheit der Rechtsordnung und der staatlichen Einrichtungen, wobei in der Regel eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit angenommen wird, wenn eine strafbare Verletzung dieser Schutzgüter droht (BVerfG, B.v. 14.5.1985 - 1 BvR 233/81, 1 BvR 341/81 - BVerfGE 69, 315/352).

    Hierunter versteht man die Gesamtheit der ungeschriebenen Regeln, deren Befolgung nach den jeweils herrschenden sozialen und ethischen Anschauungen als unerlässliche Voraussetzung eines geordneten menschlichen Zusammenlebens innerhalb eines bestimmten Gebiets gelten (BVerfG, B.v. 14.5.1985 - 1 BvR 233/81, 1 BvR 341/81 - BVerfGE 69, 315/352).

  • BVerfG, 20.12.2012 - 1 BvR 2794/10

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen versammlungsrechtliche Auflage

    Auszug aus VG München, 28.04.2015 - M 7 S 15.1679
    Damit die Bürger selbst entscheiden können, wann, wo und unter welchen Modalitäten sie ihr Anliegen am wirksamsten zur Geltung bringen können, gewährleistet Art. 8 Abs. 1 GG nicht nur die Freiheit, an einer öffentlichen Versammlung teilzunehmen oder ihr fern zu bleiben, sondern umfasst zugleich ein Selbstbestimmungsrecht über die Durchführung der Versammlung als Aufzug, die Auswahl des Ortes und die Bestimmung der sonstigen Modalitäten der Versammlung (BVerfG, B.v. 20.12.2012 - 1 BvR 2794/10 - juris Rn. 16 m. w. N.).

    Hiervon ist vorliegend auszugehen, wobei die vom Bundesverfassungsgericht unter Berücksichtigung der Bedeutung der Versammlungsfreiheit aufgestellten Anforderungen an die Gefahrenprognose zu berücksichtigen sind (vgl. BVerfG, B.v. 20.12.1012 - 1 BvR 2794/10 - juris Rn. 17 m. w. N.).

  • BVerfG, 27.01.2012 - 1 BvQ 4/12

    Versammlungsbehördlich angeordneter Sofortvollzug einer Auflage, mit der die

    Auszug aus VG München, 28.04.2015 - M 7 S 15.1679
    Vielmehr ist die Feststellung erforderlich, dass von der konkreten Art und Weise der Versammlung Provokationen ausgehen, die das sittliche Empfinden der Bürger erheblich beeinträchtigen (BVerwG, U.v. 26.2.2014 - 6 C 1/13 - juris Rn. 16 im Anschluss an BVerfG, B.v. 27.1.2012 - 1 BvQ 4/12 - juris Rn. 7).
  • BVerfG, 20.10.1992 - 1 BvR 698/89

    Zur Auslegung des Gewaltdarstellungsverbotes nach § 131 StGB

    Auszug aus VG München, 28.04.2015 - M 7 S 15.1679
    Mit dem Begriff der Würde ist der besondere Wert- und Achtungsanspruch verbunden, der dem Menschen wegen seines Menschseins zukommt und der es verbietet, ihn zum bloßen Objekt des Staates zu machen oder ihn einer Behandlung auszusetzen, die seine Subjektqualität prinzipiell in Frage stellt (vgl. BVerfG, B.v. 20.10.1992 - 1 BvR 698/89 - BVerfGE 87, 209/228 f.).
  • BVerfG, 26.01.2001 - 1 BvQ 9/01

    Keine rechtsextreme Demonstration am Holocaust-Gedenktag

    Auszug aus VG München, 28.04.2015 - M 7 S 15.1679
    Da der Antragsteller dargelegt hat, dass der mit der Demonstration ausweislich des Versammlungsthemas verfolgte Zweck, gegen die Eröffnung des NS-Dokumentationszentrums zu protestieren, ausschließlich oder zumindest vorrangig am 30. April 2015 erreicht werden kann, hat er ein nachvollziehbares besonders schutzwürdiges Interesse an der Durchführung der Versammlung an diesem Tag, so dass eine zeitliche Verlegung der Versammlung als milderes Mittel ausscheidet (vgl. BVerfG, B.v. 26.1.2001 - 1 BvQ 9/01 - juris Rn. 10).
  • BVerfG, 06.05.2005 - 1 BvR 961/05

    NPD-Demonstration am 8. Mai in Berlin nur unter Auflagen - Begründung der

    Auszug aus VG München, 28.04.2015 - M 7 S 15.1679
    Durch dieses mit Hilfe von Transparenten, Fahnen und Flugblättern nach außen kommuniziertes Motto werden die Millionen Opfer des Nationalsozialismus zum Gegenstand eines Kultes degradiert und die Notwendigkeit der Erinnerung sowie Auseinandersetzung mit den Gewalt- und Willkürmaßnahmen unter der nationalsozialistischen Herrschaft bestritten (zu einem rechtsextremistischen Aufzug unter dem Motto "60 Jahre Befreiungslüge - Schluss mit dem Schuldkult" vgl. BVerfG, B.v. 6.5.2005 - 1 BvR 961/05 - juris Rn. 21).
  • VGH Bayern, 28.11.2008 - 10 CS 08.3140

    Demonstration in Landsberg am Lech darf - unter Beschränkungen - stattfinden

    Auszug aus VG München, 28.04.2015 - M 7 S 15.1679
    Allerdings ist auch zu berücksichtigen, dass Art. 15 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a BayVersG in Anbetracht der Rechtsfolgen einer versammlungsrechtlichen Beschränkung oder gar eines Verbots zurückhaltend auszulegen ist (Merk/Wächtler in Wächtler/Heinhold/Merk, BayVersG, 1. Auflage 2011, Art. 15 Rn. 59; BayVGH, B.v. 28.11.2008 - 10 CS 08.3140 - juris Rn. 15 f.).
  • VGH Bayern, 10.04.2014 - 10 C 14.587

    Streitwertbeschwerde des Prozessbevollmächtigten; versammlungsrechtliches

    Auszug aus VG München, 28.04.2015 - M 7 S 15.1679
    Die Streitwertfestsetzung folgt aus § 53 Abs. 2 Nr. 2, § 52 Abs. 2 GKG i. V. m. Nr. 1.5 des Streitwertkatalogs 2013 (BayVGH, B.v. 10.4.2014 - 10 C 14.587 - juris Rn. 8).
  • VG München, 14.09.2015 - M 7 S 15.3981

    Verlegung der Versammlungsstrecke

    Somit kann offen bleiben, ob jeder an der Versammlungsstrecke liegende Ort, dem die Antragsgegnerin gewichtige Symbolkraft zugeschrieben hat, tatsächlich als Ort im Sinne von Art. 15 Abs. 2 Nr. 1 BayVersG anzusehen ist (bejahend für das NS-Dokumentationszentrum an der Brienner Straße 34: VG München, B. v. 28. April 2015 - M 7 S 15.1679 - offen gelassen von BayVGH, B. v. 29. April 2015 - 10 CS 15.947 -, jeweils unveröffentlicht).
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